Nach negativen Schlagzeilen rund um Arbeitszeitverstöße und Mobbing bekommen die Mitarbeiter des Möbelriesen bessere Verträge. >> mehr

ÖVP-Chef Michael Spindelegger will nach US-Vorbild Reiche animieren, Geld für die Unis zu spenden. Bei einem Pensions-Plus über der Inflationsrate steht er auf der Bremse.

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KURIER: Unternehmer fordern die Sonntagsöffnung. Bleibt die ÖVP dagegen?

Spindelegger: Ich komme gerade aus dem Urlaub im Salzkammergut, dort gibt es am Sonntag offene Geschäfte. Im Tourismus, auf Bahnhöfen gibt es schon jetzt viele Angebote. Wir brauchen dafür nicht den Sonntag als Familientag über Bord werfen.

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Auszug aus “Kurier Sommergespräche” (Brandstätter / Votzi) – kurier.at vom 20.8.2011 via Spindelegger: “Bei neuen Steuern beißt SPÖ auf Granit” | kurier.at.

Leidtragende wären laut KFÖ in erster Linie Familien

Wien, 17.08.2011 (KAP) Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) hat sich “sehr zufrieden” über die jüngste Stellungnahme der Bundesregierung an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Sachen Sonntagsöffnung gezeigt. Die Regierung sprach sich darin gegen eine gesetzliche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag aus. Eine solche Ausweitung wäre ein “Dammbruch”, vor dem man warne, so der Familienverband.

Der Sonntag sei jener Tag, an dem möglichst viele Menschen gemeinsam frei hätten. Diese kulturhistorische Tradition dürfe man nicht aufweichen: “Die Leidtragenden wären in erster Linie Familien, für die der Sonntag jener Tag ist, an dem sie fernab von beruflicher und sonstiger Belastung Vertrauen, Geborgenheit und Rückhalt finden”, betonte Vizepräsidentin Irene Kernthaler-Moser.

Der Sonntag biete die Möglichkeit, mehr Zeit im Kreise der Familie zu verbringen. Familie sei “für die meisten Menschen emotionaler Dreh- und Angelpunkt inmitten einer hektischen Welt”. Deshalb dürfe der Sonntag keinesfalls “kurzsichtigen wirtschaftlichen Interessen einzelner geopfert werden”, so Kernthaler-Moser.

KathWeb.at vom 17.8.2011 via kathweb Nachrichten .:. Katholische Presseagentur Österreich.

Verfassungsklage unzulässig?

Eine gesetzliche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag kommt für die Regierung offenbar nicht infrage. In einer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wehrt sich die Regierung gegen eine Verfassungsklage von Geschäftsleuten rund um den Wiener Shoppingcenter-Betreiber Richard Lugner, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Montag.

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“Wochenendruhe ist wichtig für Erholung und Familienzusammenhalt”, heißt es in einer elfseitigen Stellungnahme der Regierung an den Verfassungsgerichtshof.

Die Bundesregierung hat sich in einer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof VfGH gegen eine gesetzliche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag ausgesprochen, berichtet das “Morgenjournal” des ORF-Radio. Damit reagiert die Regierung auf eine Verfassungsklage von Geschäftsleuten rund um den Wiener Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner. Dieser will an fünf bis sechs Sonntagen aufsperren. An zwei Adventsonntagen, am Muttertag und wenn große Veranstaltungen stattfinden, sagte Lugner. Schützenhilfe erhält Lugner vom BZÖ, gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten ist der ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB. >> mehr

Zu Messeterminen und Kulturereignissen, zu Weihnachten und am Muttertag: Wenn es nach einigen Geschäftsleuten rund um Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner geht, dann sollte der Handel auch zu diesen Terminen offen halten. Zu diesem Zweck wurde eine Verfassungsklage eingereicht. Eine Entscheidung wird es voraussichtlich erst im kommenden Frühjahr geben.

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CDU-Landtagsabgeordnete sagten den Gärtnereien in Niedersachsen ihre Hilfe zu. Sie sollen sonntags wieder öffnen dürfen. Das berichtet die “Wilhelmshavener Zeitung”. Bei einem Besuch der Gärtnerei Otten in Cleverns wurde die Situation, die zum Ende der Sonntagsöffnung für niedersächsische Gärtnereien führte, noch einmal dargestellt. Den Juristen sei es dabei um die Frage gegangen, was eigentlich zum so genannten „täglichen Kleinbedarf“ gehöre. Das seien zum Beispiel Brötchen, weshalb Bäckereien sonntags stundenweise öffnen dürften. Für Tankstellen gebe sowieso eine Sonderregelung. Nur bei Pflanzen gebe es offenbar Zweifel: „Es ist schwer zu definieren, was eigentlich eine Topfblume ist“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Jens Nacke. Eine andere Frage sei die Größe der Betriebe. Hätten diese mehr als 800 Quadratmeter Fläche, handele es sich nicht mehr um eine Ausrichtung für den Kleinbedarf.„Der optimale Zeitpunkt, eine Pflanze zu kaufen, ist, wenn man sie benötigt“, sagt hingegen Jens Nacke. Er und CDU-MdL Dr. Uwe Biester (Wilhelmshaven) bringen es auf den einfachen Nenner, dass das, was bislang möglich war, auch künftig möglich sein solle, schreibt die “Wilhelmshavener Zeitung” abschließend.

via GABOT – Gartenbau-Portal und -Suchmaschine: Sonntagsöffnung: Brötchen ja, Blumen nein.

Dresden. Linkspartei und SPD haben beim Landesverfassungsgerichtshof in Leipzig Klage gegen das sächsische Ladenöffnungsgesetz eingereicht. Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit der seit Jahresanfang erlaubten Öffnung von Videotheken und Autowaschanlagen an Sonntagen, wie Abgeordnete beider Oppositionsfraktionen am Dienstag sagten.

Außerdem sollen die Richter prüfen, aus welchem Anlass die Sonntagsöffnung im Einzelhandel zulässig ist. CDU, FDP und der Handel verteidigten das Gesetz, das bei Gewerkschaften und Kirchen auf Kritik gestoßen war. Der Landtag hatte mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition im November eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen beschlossen. Seit Jahresbeginn sind fünf statt vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Sachsen möglich. Zudem dürfen Videotheken an Sonntagen von 12 bis 20 Uhr und Autowaschanlagen ganztägig öffnen.

Mit einer Entscheidung rechnen die Kläger bis Mitte nächsten Jahres. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Heidan, sieht der Klage gelassen entgegen. Das Gesetz sei ein ausgewogener Kompromiss. Der sächsische Handelsverband kritisierte die Klage scharf. Der Streit sei unnötig und werde auf dem Rücken des Einzelhandels, seiner Beschäftigten und Kunden ausgetragen.

dapd/amh via Linke und SPD klagen gegen Ladenschlussgesetz :: lr-online.

Marktamt und Finanzpolizei überprüften das Sonntagsöffnungsverbot in vier Bezirken. Die beanstandeten Betriebe sind allesamt im Lebensmittelbereich tätig.

Trotz des bestehenden Verbots haben gestern, Sonntag, in Wien zahlreiche Geschäfte gesetzeswidrig offengehalten: Im Rahmen einer Schwerpunktaktion von Marktamt MA 59 und Finanzpolizei wurden 20 Betriebe angezeigt, berichtete die zuständige SP-Stadträtin Sandra Frauenberger. Die Kontrolle des Sonntagsöffnungsverbots erfolgte in vier Bezirken: Leopoldstadt, Landstraße, Simmering und Brigittenau. >> mehr

Geschäfte in der Wiener Lugner City hatten dieser Tage Besuch vom Arbeitsinspektor. Bei einigen wurden die Prüfer fündig, weil Mitarbeiter – entgegen den Regeln im Kollektivvertrag – nicht jeden zweiten Samstagnachmittag frei haben. Nun drohen Anzeigen und Strafen. Dass es sich um eine Retourkutsche gegen EKZ-Betreiber Richard Lugner wegen dessen Vorstoß für die Sonntagsöffnung handelt, stellt das Sozialministerium in Abrede. „Wir sind objektiv. Wir haben einen Jahresarbeitsplan“, sagt ein Sprecher von Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Noch dazu sei Arbeitszeit der Schwerpunkt der Inspektoren 2011. >> mehr