Ladenöffnung. Handelsgewerkschaft kontert Richard Lugners Kampagne für die Sonntagsöffnung: „Eine demokratiepolitische Frage“

Die neu aufgeflammte alte Diskussion um die Sonntagsöffnung hat jetzt die Handelsgewerkschafter auf den Plan gerufen. Manfred Wolf, langjähriger Chefverhandler für den Bereich Handel in der Angestelltengewerkschaft GPA-djp, wettert im SN-Gespräch gegen die von Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner vorgebrachten Argumente. Diese seien zwar schon alt, „aber deshalb auch nicht richtiger“. Lugner hat zusammen mit anderen Kaufleuten eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht – gegen das bestehende Verbot der Sonntagsöffnung, das das Grundrecht auf freie Gewerbeausübung einschränke.

Die Gewerkschaft sieht die Rechtssache „sehr gelassen“. Es sei sogar zu begrüßen, wenn die Richter Klarheit in die teils widersprüchliche Bestimmungen im Arbeitszeitruhegesetz und im Sonn- und Feiertagsbetriebszeitengesetz brächten. Der VfGH muss jetzt entscheiden, was mehr im gesellschaftlichen Interesse steht – ein Eingriff in das Öffnungszeitengesetz oder in das Arbeitsruhegesetz. Ein Spruch wird bis Mitte nächsten Jahres erwartet.

Die Gewerkschaft werde die VfGH-Entscheidung akzeptieren, sich aber gegen „gesetzlose Zustände“ wehren. Die gab es 1991, nachdem der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Schüssel die Sperrzeitenregelung aufgehoben hatte. Nach dreitägiger Besetzung des Ministeriums durch Gewerkschafter wurde das Öffnungszeitengesetz verabschiedet.

Für den Gewerkschafter ist klar: „Die Deregulierung der Öffnungszeiten bedeutet die Deregulierung des Arbeitsverhältnisse“. Und das berge ein „Problem, am öffentlichen Leben teilzunehmen“. Wenn manche am Sonntag arbeiten müssten und andere nicht, drohe eine Zweiklassengesellschaft. Das sei „eine zutiefst demokratiepolitische Frage“, nicht zuletzt auch, weil auch Wahlen meist am Sonntag stattfinden.

Wolf weist auf eine „zunehmende Prekarisierung der Arbeit im Handel“ hin: Immer häufiger würden Jobs gewechselt, bereits 70 Prozent der Dienstverhältnisse seien auf Teilzeitbasis, die meisten Beschäftigten sind weiblich.

Die von Lugner vorgebrachten Argumente zerpflückt der Handelsgewerkschafter: Eine Ausnahmeregelung wie für Tourismusgebiete in Kärnten komme für Wien nicht in Frage, weil die Zahl der Nächtigung wesentlich geringer sei. Es gebe auch keinen „außerordentlichen Versorgungsbedarf“, der Eingriffe in die Wochenendruhe rechtfertigen könnte.

Als Beispiel für liberale Öffnungszeiten nannte Lugner Berlin und Brandenburg, wo Geschäfte an zehn Sonntagen im Jahr offen haben dürfen. Doch auch dort schränkte das Karlsruher Höchstgericht 2009 nach einer Klage der Kirchen die Öffnungszeiten wieder ein. Sonn- und Feiertage seien als Tage der Arbeitsruhe aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt, fanden die Verfassungsrichter. Bloße Profitinteressen würden nicht ausreichen, um mehrere verkaufsoffene Sonntag in Serie zuzulassen.

Das Argument, viele Handelsangestellte würden gern und freiwillig am Sonntag arbeiten, lässt Wolf ebenfalls nicht gelten. „Das ist ein übles Spiel mit der Not der Leute“. Meist gehe es darum, den Arbeitsplatz zu erhalten und über die Runden zu kommen, hat die deutsche Gewerkschaft verdi erhoben. Mindestlohn gibt es im deutschen Handel keinen. Und genannte 120-Prozent-Zuschläge gelten nur für eine Minderheit.

Nach Tendenzen zu Öffnungszeiten rund um die Uhr nach dem Modell „7/24“ gehe der internationale Trend allmählich wieder weg von der Sonntagsarbeit, argumentiert der Gewerkschafter. Österreich sei in dieser Hinsicht ein „Leuchtturm“ in Europa.

© SN/SW – Nachrichten auf salzburg.com – Salzburger Nachrichten vom 10.7.2011 via Ein „Leuchtturm“ für die Sonntagsruhe – Nachrichten auf salzburg.com – Salzburger Nachrichten.