Viel Lärm um Ladenschluss und Sonntagsöffnung? Und doch wird man in Wien längst spätabends und sonntags mit Obst, Fleisch und Fladenbrot versorgt. Die migrantischen Greißler handeln oft in gesetzlichen Grauzonen.
Wir sind Türken, wir dürfen das! So erklärt Sami H. augenzwinkernd die speziellen Öffnungszeiten seines Supermarktes. Das Angebot ist groß, die Preise niedrig. In der Feinkosttheke stapeln sich die Lammkeulen, die Milch von der NÖM heißt in dem kleinen Markt im 15. Wiener Bezirk „Süt“, neben der Kassa dreht sich Kebab am Spieß. Mal sperren Sami und seine Kollegen um 20 Uhr zu, wie es an der Tür steht; in den lauen Nächten, wenn die Straße belebt ist, bleibt der Markt auch mal bis 23 Uhr offen. Sonntags? „Da haben wir immer offen“, sagt Sami. Dafür gebe es eine Genehmigung. Was für eine, das könne er nicht so genau erklären, aber Probleme habe es noch nie gegeben.
Dabei regelt das Gesetz streng, wer was wann verkaufen darf. Zwischen Montag und Freitag von sechs bis 21Uhr und samstags von sechs bis 18Uhr dürfen sich Geschäftsleute 72 Stunden aussuchen, in denen sie ihre Geschäfte aufsperren. Ausnahmen gibt es an Verkehrsknoten; in Tourismusregionen können die Landeshauptleute die Gesetze aufheben. In Wien gibt es keine festgelegte Touristenzone, in der Geschäfte offen halten dürfen.
All den Regeln, Schreiduellen oder ermüdenden Debatten um den Sonntag zum Trotz – je nach Wohngegend und Migrantendichte können sich Wiener spätabends und sonntags längst fernab teurer Tankstellen mit frischen Lebensmitteln eindecken. „Wenn Sie am Sonntagabend Brot brauchen, zu mir können Sie kommen!“, sagt ein Händler im Viertel um den Brunnenmarkt und Yppenplatz. „Wen stört es denn, dass ich arbeite?“ Er hat sein Geschäft zugleich als Imbiss angemeldet. Noch hat er keine Probleme bekommen, aber es ist ein Graubereich.
Ein Verstoß kommt teuer. Nachvollziehen kann der 54-Jährige mit türkischen Wurzeln und österreichischem Pass die Aufregung nicht recht. „Wenn offen ist, kommen die Leute auf die Straße, es ist lebendig, ist das nicht gut?“ Und so blüht das Viertel zu einem der buntesten der Stadt auf. Das strenge Gesetz passt nicht dazu. Im Friseursalon summt spätabends der Haartrimmer, Burschen lassen sich bei Musik die Augenbrauen mit Fäden ausreißen. An der offenen Tür steht in blinkenden Lettern: „Geschlossen“. Schließlich gelten für Friseure im Wesentlichen die Öffnungszeiten des Handels. Und ein Kontrollor könnte jederzeit vor der Tür stehen.
Zuständig dafür sind die Beamten des Wiener Marktamtes. Jene im Außendienst – 70 sind es an der Zahl – durchstreifen die Stadt und ihren Rayon tagaus, tagein und kontrollieren Kühlketten, ziehen Lebensmittelproben oder schauen, ob die gesetzlichen Öffnungszeiten eingehalten werden. „Es gibt einen routinemäßigen Dienst und auch Anzeigen“, sagt Adelheid Sagmeister, die Direktorin des Marktamtes. Manchmal rücken die Beamten gemeinsam mit Kollegen von der Finanz und der Gebietskrankenkasse zu Schwerpunktaktionen aus.
77 Anzeigen wegen des Sonntags. In den 14 Monaten zwischen Jahresbeginn 2010 und Anfang März 2011 wurden 295 Geschäftsleute in Wien angezeigt, weil sie erwischt wurden, als ihre Geschäfte abseits der Ladenöffnungszeiten offen hatten. In 77 Fällen ging es um den Sonntag. „Zu 95 Prozent handelt es sich dabei um kleine Lebensmittelgeschäfte. Manchmal tarnen sie sich auch als Kaffeehäuser oder Kebablokale, aber das fliegt relativ schnell auf“, sagt Sagmeister. Diese kleinen Läden werden meist von Händlern mit ausländischen Wurzeln geführt.
Marktanteil im Promillebereich. Die Strafen, die Betreiber dann zahlen müssen, richten sich danach, ob der Betreiber zum ersten Mal erwischt wird oder schon bekannt ist. Der Höchstsatz laut Gewerbeordnung beträgt 1090 Euro. Kennt man ein Geschäft als Gesetzesbrecher, kommen die Beamten öfter. „Es gibt die Möglichkeit, dass das Bezirksamt die Gewerbeberechtigung entzieht“, erklärt Sagmeister. Auch das sei schon vorgekommen.
In ganz Wien gibt es etwa 100 bis 120 solcher kleinen Greißler, die manchmal auch dann verkaufen, wenn die Rollläden laut Gesetz längst unten sein müssten, schätzt die Wirtschaftskammer. Ihr Anteil am Umsatz der Branche? „Im Promillebereich“, sagt Fritz Aichinger, Obmann Sparte Handel in der WKÖ. Und doch ärgert es ihn sichtlich, dass sie sich nicht an die Gesetze halten, die seine Interessenvertretung so vehement verteidigt.
„Man kann über die Gesetze ja reden. Aber solange sie gelten, muss man sich auch daran halten“, sagt er und fordert häufigere Kontrollen. Die gut 1000 Euro Strafe hält Aichinger nicht für zu niedrig. Das sei für diese kleinen Geschäfte angesichts ihrer geringen Umsätze schon „erheblich“.
Greißler gegen Konzern. Aber schließlich, so Aichinger, verzerre es den Wettbewerb, wenn diese Händler widerrechtlich sonntags Lebensmittel verkaufen. Den Wettbewerb auf einem Markt, auf dem einzelne Greißler mit rekordverdächtig mächtigen Konzernen konkurrieren. Das Triumvirat aus Spar, Rewe und Hofer lehnt eine generelle Sonntagsöffnung ab. Zu teuer, kein Bedarf. Außerdem lägen Spar oder Billa die sonntägliche Entschleunigung und das Wohl der Familien der Kassiererinnen am Herzen, heißt es stets.
Während die Handelsriesen sonntags entschleunigen, haben Migranten in Wien eine Greißlerkultur wiederbelebt. Auch, wenn die Kramerläden zunehmend von türkischen Supermarktketten abgelöst werden. Und diese halten freilich die Gesetze ein.
Eine Frage der Kultur? Offene Geschäfte, eine fast flächendeckende Versorgung mit frischen Lebensmitteln am Sonntag – vielleicht ein Indiz, dass danach auch ein Bedarf besteht? „Das rechnet sich nicht“, sagt Aichinger. Die Geschäfte seien oft leer und ja nicht nur da, um Geld zu verdienen. „Es ist auch eine kulturelle Frage“ – die Familie hält sich in dem Geschäft auf, Bekannte kommen, man plaudert. Ein Laden als Lebensraum, nicht bloß als Geschäft.
Es sind nicht nur Türken, bei denen man abseits der Öffnungszeiten von Billa & Co. frische Lebensmittel bekommt. Die legendäre Frau Ott in der Neustiftgasse steht seit Jahrzehnten jeden Tag zwischen 5.30 und 19.30 Uhr in ihrem Geschäft. Nur an Sonn- und Feiertagen nicht, da sperrt sie schon um 4.30 Uhr auf und versorgt die Nachtschwärmer mit Leberkäse und frischen Semmeln. „Brot, Obst, Wurst, Gemüse, Getränke – alles, was der Mensch so braucht“, verkauft sie dann bis 19.30 Uhr. Wie das funktioniert? „Zahlen muss man, dann geht das“, sagt die über 80-jährige Greißlerin. Sie zahlt für zwei Gewerbeberechtigungen, einmal als Lebensmittelhändlerin, einmal als Gastronomin. Schon darf sie ihr Grätzel seit Jahrzehnten unbehelligt zu fast jeder Zeit mit Lebensmitteln versorgen.
„Der Magistrat ist sehr clever.“ „365 Tage im Jahr, jeden Tag von zehn bis zehn Uhr, zu uns können Sie immer kommen“, sagt ein Händler mit persischen Wurzeln in der Josefstadt. Sein Weinregal bietet jedem Durchschnittssupermarkt Paroli, eine Feinkosttheke, Obst, Getränke, Croissants, der Chef sitzt mit einem Gast am Tisch und trinkt Tee. „Der Magistrat ist sehr clever. Sie haben uns gesagt: Melde das als Internet- und Telefonshop an, dann ist das mit der Genehmigung schon in Ordnung.“ Und so stehen neben dem kleinen Lebensmittelladen ein paar Telefonzellen und Computerarbeitsplätze. „Eigentlich dürften wir bis 23 Uhr offen haben, aber wir machen um zehn zu. Das reicht.“ Einen Bezirk weiter ein ähnlicher Graubereich. Die Tür zu einem kleinen Supermarkt schließt streng zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten. Milch gibt es trotzdem fast rund um die Uhr. Aber nur für bekannte Gesichter und nur durch das Fenster vom Kebab-Imbiss. Eigentlich, so der Chef, sei das ja verboten.
Illegal offen halten und regelmäßig Strafe zahlen – als Geschäftsmodell funktioniert das schließlich nicht. Selbst in bester City-Lage. Im Advent 2006 haben einzelne Kaufleute um die Goldschmiedgasse nahe dem Stephansplatz an Sonntagen aufgesperrt. Die lukrativste Lage, die lukrativste Einkaufszeit – und doch kamen die Strafen zu teuer. In Summe 36.000Euro mussten die Ladenschlussrebellen damals zahlen. Freilich hat das mediale Begleitfeuerwerk die Beamten vom Marktamt öfter gelockt, als dies ein türkischer Obsthändler machen würde. Aber es blieb bei einer einmaligen Aktion; zu hoch seien die Kosten, sagte einer der Rebellen, Kaufmann Thomas Singer, jüngst.
Illegale Läden
Verkaufen im Graubereich. Die gut 100 kleinen Lebensmittelgeschäfte sind oft als Café, Imbissstand oder Internetshop angemeldet und bewegen sich in einem gesetzlichen Graubereich.
Empfindliche Strafen. Kommen die Beamten des Marktamtes, kann das im Höchstfall 1090 Euro kosten. Im Wiederholungsfall kann die Gewerbeberechtigung entzogen werden.
Wettbewerbsverzerrung – das wirft die WKÖ den kleinen Händlern vor. Auch, wenn die Mitbewerber auf dem Lebensmittelmarkt übermächtig sind.
(“Die Presse”, Print-Ausgabe, 10.07.2011)
DiePresse.com vom 9.7.2011 via Sonntagsöffnung: “Wen stört es, dass ich arbeite?” « DiePresse.com.