Sonntagsöffnung: Verfassungsrichter prüfen, ob es ein öffentliches Interesse gibt. In anderen Branchen ist Sonntagsarbeit längst Realität.
Richard Lugner setzt sich in Szene: Er will an fünf bis sechs Sonntagen im Jahr mit seinem Shoppingcenter in Wien Geld verdienen, sprich aufsperren. Das ist ihm – im Gegensatz zu Kaufleuten in den Bundesländern – verboten, weil es in Wien keine Tourismusregelung gibt.
Für Bürgermeister Michael Häupl, der eine solche erlassen müsste, ist die Sonntagsöffnung auch “kein Thema”. Häupl verwies vergangene Woche darauf, dass eine Arbeitsgruppe sich des Themas umfassend angenommen hätte und zu einem abschlägigen Beschluss gekommen sei. 50 heimische Institutionen wären in der “Allianz des freien Sonntag” tätig, für eine Sonntagsöffnung würde nur ein Großkaufhaus – den Namen Lugner nahm Häupl nicht in den Mund – und die Hoteliervereinigung sein. Sollte ein Bedarf an Tourismuszonen bestehen, so erwartet er sich von der Wirtschaftskammer Vorschläge. Die Frage, ob er nicht in Berlin oder Rom die Vorzüge des Sonntagseinkaufes genießen würde, beantwortetet Häupl so: “Ich gehe nicht shoppen.”
Streit um Grenzziehung
Bisher scheiterte die Einführung von Tourismuszonen in Wien auch an Streitereien zur Grenzziehung. Man konnte sich nicht einigen, welche Einkaufsstraßen dazugehören sollen. Andere Bundesländer haben dies vor Jahren entschieden: So dürfen Kaufleute in 170 Tiroler und 90 Kärntner Gemeinden während der Saison am Sonntag offen halten.
“Leben wir in einer freien Marktwirtschaft oder in einer Planwirtschaft, wo ein Zentralkomitee festlegt, was man am Tag des Herrn tun darf?”, ärgert sich indes Lugner, der sich Beistand vom Verfassungsrechtler Heinz Mayer geholt hat.
Rund 680.000 Österreicher arbeiten regelmäßig am Sonntag (siehe Hintergrund). “Deshalb wird es immer schwieriger zu argumentieren, warum gerade Handelsangestellte von der Sonntagsarbeit befreit werden müssen”, glaubt Mayer, dass das Gesetz fallen könnte. Immerhin fast 65.000 der 450.000 Handelsangestellten stehen auch am Sonntag in den Läden – nicht immer ganz freiwillig, vermutet die Gewerkschaft.
Lugner probiert sein Glück jetzt auf Bundesebene und hat beim Verfassungsgericht eine Klage eingebracht. Dort prüft man, ob die geltenden Bestimmungen zu stark ins Recht auf Erwerbsfreiheit eingreifen. Den Ausgang schätzt Roman Seeliger von der Wirtschaftskammer mit “50:50″ ein.
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Ausnahmen
Auch wenn generell gilt, dass am Sonntag nicht aufgesperrt werden darf, gibt es eine ganze Reihe an Ausnahmen. Die Palette reicht von Sonderregelungen fürs Gastgewerbe, Tankstellen, Verkaufsstellen im Kasernenbereich und auf Märkten bis zu Bahnhöfen, Flughäfen oder Museen und Messen. Zudem gibt es Spezialregelungen für Bäcker und Floristen. Die Strafen für Händler, die unerlaubterweise am Sonntag offen haben und dabei ertappt werden, sind eher bescheiden. Das Strafausmaß liegt im Ermessen der Gewerbebehörde und beträgt maximal 1090 Euro. Teurer wird es, wenn auch Personal beschäftigt wird. Dann fallen zusätzlich 72 Euro bis maximal 2180 Euro pro Mitarbeiter an Strafzahlungen an.
EU-Vergleich: Mehr offene Sonntage in anderen Ländern
Offene Geschäfte in Tourismusregionen vermitteln oft ein falsches Bild über die generellen Ladenschlusszeiten in Europa. In immerhin 19 von 27 EU-Staaten bleiben die Geschäfte am Sonn- und Feiertag grundsätzlich geschlossen. Wie in Österreich gibt es aber zahlreiche Ausnahmeregelungen, die die Sonntagsruhe aufweichen. Die meisten davon betreffen Tourismusgebiete oder die Nahversorgung, etwa Bäckereien oder kleine Lebensmittelgeschäfte.
Am liberalsten sind die Gesetze in den osteuropäischen Ländern, vor allem in Ungarn und der Slowakei. Im liberalen Polen erreichte die Gewerkschaft, dass an den zwölf Feiertagen wieder geschlossen bleiben muss. In Großbritannien und Irland ist die Sonntagsöffnung mit kleinen Einschränkungen grundsätzlich erlaubt. In der Schweiz, Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Italien, Griechenland und Spanien gibt es mehrere verkaufsoffene Sonntage über das Jahr verteilt. Dies kann aber von Region zu Region variieren. In Frankreich dürfen kleinere Läden am Sonntag aufsperren, aber keine Mitarbeiter beschäftigen.
© Simone Hoepke, Gerhard Krause; kurier.at vom 2.7.2011 via Beharrliches Rütteln an den Rollbalken | kurier.at.