“Wochenendruhe ist wichtig für Erholung und Familienzusammenhalt”, heißt es in einer elfseitigen Stellungnahme der Regierung an den Verfassungsgerichtshof.
Die Bundesregierung hat sich in einer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof VfGH gegen eine gesetzliche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag ausgesprochen, berichtet das “Morgenjournal” des ORF-Radio. Damit reagiert die Regierung auf eine Verfassungsklage von Geschäftsleuten rund um den Wiener Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner. Dieser will an fünf bis sechs Sonntagen aufsperren. An zwei Adventsonntagen, am Muttertag und wenn große Veranstaltungen stattfinden, sagte Lugner. Schützenhilfe erhält Lugner vom BZÖ, gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten ist der ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB.
Lugner und einige Geschäftsleute wollen mit einer Verfassungsklage erreichen, dass Geschäfte an Sonntagen vor Messeterminen und Kulturereignissen, aber auch zu Weihnachten oder am Muttertag offenhalten dürfen. Die Bundesregierung hat sich in einer elfseitigen Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof gegen eine Ausweitung ausgesprochen: “Die Wochenendruhe ist wichtig für Erholung, Familienzusammenhalt und die soziale Integration der Arbeitnehmer.”
Eine Entscheidung wird es voraussichtlich im kommenden Frühjahr geben.
Von Faymann unterschrieben
“Die Wochenendruhe ist wichtig für Erholung, Familienzusammenhalt und die soziale Integration der Arbeitnehmer”, argumentiert die Regierung in einer von SP-Bundeskanzler Werner Faymann unterschriebenen elfseitigen Stellungnahme, die dem ORF-Radio vorliegt. Dass Geschäfte am Samstag offenhalten dürfen, störe schon “das soziale Gefüge und die gemeinsame Freizeitgestaltung”. Ein Eingriff in die Sonntagsruhe zu Familienfesten wie Weihnachten oder Muttertag wäre umso schwerwiegender. Die Regierung bezweifelt, ob die Bevölkerung an solchen Sonntagen und vor Kulturereignissen und Messen wirklich ein erhöhtes Bedürfnis hat, einkaufen zu gehen.
“Durch die Sonntagsruhe sei zwar das verfassungsmäßige Recht auf Erwerbsfreiheit eingeschränkt, aber in einem sozial- und familienpolitisch gerechtfertigten Ausmaß”, so das Resümee der Regierung. Rechtlich beruft man sich nicht auf die Verfassung, sondern auf das Arbeitsruhegesetz und auf mehrere Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs über die Wochenendruhe.
Entscheidung nächstes Jahr
Eine Entscheidung in der Causa wird es laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth voraussichtlich im kommenden Frühjahr geben. Möglich sei, dass der Gerichtshof die Lugner-Beschwerde als unzulässig zurückweist und sie nicht inhaltlich prüft. Dies habe die Bundesregierung beantragt. Für Lugner-Anwalt Christian Bachmann enthalte die Stellungnahme der Regierung “wenig neue Argumente”.
(Ag.) – DiePresse.com vom 15.8.2011 via Sonntagsöffnung: Regierung kämpft gegen Lugner-Klage « DiePresse.com.