Dresden. Linkspartei und SPD haben beim Landesverfassungsgerichtshof in Leipzig Klage gegen das sächsische Ladenöffnungsgesetz eingereicht. Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit der seit Jahresanfang erlaubten Öffnung von Videotheken und Autowaschanlagen an Sonntagen, wie Abgeordnete beider Oppositionsfraktionen am Dienstag sagten.

Außerdem sollen die Richter prüfen, aus welchem Anlass die Sonntagsöffnung im Einzelhandel zulässig ist. CDU, FDP und der Handel verteidigten das Gesetz, das bei Gewerkschaften und Kirchen auf Kritik gestoßen war. Der Landtag hatte mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition im November eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen beschlossen. Seit Jahresbeginn sind fünf statt vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Sachsen möglich. Zudem dürfen Videotheken an Sonntagen von 12 bis 20 Uhr und Autowaschanlagen ganztägig öffnen.

Mit einer Entscheidung rechnen die Kläger bis Mitte nächsten Jahres. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Heidan, sieht der Klage gelassen entgegen. Das Gesetz sei ein ausgewogener Kompromiss. Der sächsische Handelsverband kritisierte die Klage scharf. Der Streit sei unnötig und werde auf dem Rücken des Einzelhandels, seiner Beschäftigten und Kunden ausgetragen.

dapd/amh via Linke und SPD klagen gegen Ladenschlussgesetz :: lr-online.